DSGVO im Feuerwehralltag: Mitgliederdaten, WhatsApp, Fotos
Die DSGVO betrifft im Feuerwehralltag vier Dinge: die Mitgliederliste, den Gruppenchat, Fotos und Einsatzunterlagen. Für alle vier gibt es eine einfache Ordnung.
7 Minuten LesezeitStand: August 2026
Die Grundfrage: warum habt ihr die Daten
Für jede Liste, die ihr führt, sollte klar sein, wofür sie da ist und wer sie sehen darf.
Die Mitgliederliste braucht ihr für den Dienstbetrieb. Eine Liste mit Geburtstagen für die Gratulation ist etwas anderes. Trennt beides, statt alles in eine Tabelle zu schreiben.
Die Mitgliederliste
Führt sie an einem Ort, nicht in fünf Excel-Dateien auf fünf privaten Rechnern. Das ist die häufigste Schwachstelle in einer Wehr.
Legt fest, wer Zugriff hat. In der Regel das Kommando und der Schriftführer, nicht die gesamte Mannschaft.
Räumt die Liste einmal im Jahr auf. Wer vor sieben Jahren ausgetreten ist, gehört nicht mehr hinein.
Was von der Mannschaft öffentlich stehen darf
Name und Funktion einer Charge sind für eine öffentliche Aufgabe in aller Regel vertretbar. Private Telefonnummer und private E-Mail-Adresse sind es nicht, solange die Person nicht zugestimmt hat.
Der einfachste Weg ist ein Häkchen je Mitglied, das steuert, ob der Kontakt überhaupt angezeigt wird. Dann steht die Entscheidung dort, wo sie hingehört, und nicht in einem Gedächtnis.
Für die Wehr selbst reicht eine gemeinsame Adresse, etwa kommando@ff-musterdorf.at. Sie überlebt jeden Wechsel und schützt private Adressen.
Der Gruppenchat
Fast jede Wehr hat einen Gruppenchat. Er ist praktisch und er ist die Stelle, an der Daten am schnellsten verstreut werden.
Drei Regeln reichen, und sie lassen sich einmal in der Übung ansagen.
- Keine Einsatzfotos mit erkennbaren Betroffenen in die Gruppe
- Keine Namen und Adressen von Betroffenen, auch nicht als Ortsangabe
- Wer austritt, kommt aus der Gruppe heraus, und zwar am selben Tag
Was der Gruppenchat nicht ist
Er ist kein Archiv. Alles, was aufbewahrt werden soll, gehört in die Unterlagen der Wehr, nicht in einen Chatverlauf auf privaten Telefonen.
Er ist auch kein Alarmierungsweg. Für die Alarmierung gibt es die Wege, die euer Landesfeuerwehrverband und die Leitstelle vorgeben.
Fotos
Fragt bei Eintritt einmal schriftlich ab, ob Fotos des Mitglieds in Einsatzbekleidung verwendet werden dürfen. Haltet die Antwort fest.
Bei Kindern und Jugendlichen entscheiden die Erziehungsberechtigten. Holt die Zustimmung schriftlich ein und erneuert sie, wenn sich die Verwendung ändert.
Sorgt für einen einfachen Weg, eine Zustimmung zurückzunehmen, und für die Gewohnheit, das Bild dann auch tatsächlich zu entfernen.
Einsatzunterlagen
Einsatzberichte im internen Sinn, also mit Namen und Adressen, sind etwas anderes als der Bericht auf der Website. Verwechselt die beiden nicht.
Bewahrt die internen Unterlagen dort auf, wo es euer Landesfeuerwehrverband vorsieht, und nicht zusätzlich in einem privaten Ordner.
Das Kontaktformular auf der Website
Wenn eure Seite ein Kontaktformular hat, schreibt daneben einen Satz, wofür die Angaben verwendet werden und wer sie bekommt.
Fragt nur ab, was ihr braucht. Name und Nachricht reichen fast immer. Ein Pflichtfeld für die Telefonnummer sorgt vor allem dafür, dass Leute erfundene Nummern eintragen.
Die halbe Stunde, die alles ordnet
Setzt euch einmal im Jahr mit dem Kommando zusammen und geht vier Punkte durch.
- Welche Listen führen wir, und wer hat Zugriff
- Wer ist noch in Gruppen, obwohl er ausgetreten ist
- Welche Fotos stehen online, für die wir keine Zustimmung haben
- Wer weiß, wo die Zustimmungen abgelegt sind
Dieser Beitrag ist eine Orientierung und keine Rechtsberatung. Für eine verbindliche Auskunft fragt euren Landesfeuerwehrverband oder eine Rechtsberatung.
Mehr dazu: DSGVO für Feuerwehr-Websites, Fotografieren im Einsatz: was erlaubt ist, Jugendfeuerwehr online zeigen.
Häufige Fragen
Dürfen Name und Funktion der Chargen öffentlich stehen?
Name und Funktion sind für eine öffentliche Aufgabe in aller Regel vertretbar. Private Telefonnummern und private E-Mail-Adressen gehören nur mit Zustimmung der Person online.
Ist ein WhatsApp-Gruppenchat in der Feuerwehr erlaubt?
Gruppenchats sind in Wehren üblich. Vermeidet darin Einsatzfotos mit erkennbaren Betroffenen sowie Namen und Adressen, und entfernt ausgetretene Mitglieder sofort aus der Gruppe.
Wo bekommen wir eine verbindliche Auskunft?
Beim eigenen Landesfeuerwehrverband. Viele Verbände geben Merkblätter und Mustertexte für ihre Wehren heraus. Für unternehmensrechtliche Fragen ist die Wirtschaftskammer die passende Stelle.
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