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AlpenFire CMS

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

AlpenFire CMS - Alpen-Webdesign

Version 1.6, Stand: 12. Oktober 2026

1. Umfang, Geltung und Änderung

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB") liegen sämtlichen Verträgen zwischen Alpen-Webdesign, Alte Ortsstraße 42, 3125 Statzendorf-Kuffern, Österreich, UID ATU66260333 (im Folgenden „Anbieter") und dem Kunden über Leistungen im Rahmen des Produkts „AlpenFire CMS" zugrunde.

1.2. Das Angebot richtet sich an Freiwillige Feuerwehren, Feuerwehrverbände, Abschnitts- und Bezirksfeuerwehrkommanden, Gemeinden sowie sonstige Körperschaften, Vereine und Unternehmer im Sinne des § 1 KSchG. Ein Vertragsabschluss mit Verbrauchern ist nur im Ausnahmefall vorgesehen; für diesen Fall gilt ergänzend Punkt 22.

1.3. Der Anbieter schließt Verträge ausschließlich unter Anwendung dieser AGB ab. Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.

1.4. Die Verpflichtungen des Anbieters richten sich nach dem Umfang des angenommenen Auftrags, der gewählten Paketbeschreibung und diesen AGB. Individuelle schriftliche Vereinbarungen gehen im Widerspruchsfall vor.

1.5. Der Anbieter behält sich vor, diese AGB zu ändern. Änderungen werden dem Kunden mindestens zwei Monate vor Inkrafttreten per E-Mail mitgeteilt. Der Kunde kann den Änderungen binnen vier Wochen ab Zugang der Mitteilung schriftlich widersprechen. Im Fall eines Widerspruchs gelten die bisherigen AGB bis zum Ende der laufenden Vertragsperiode weiter; der Vertrag kann danach von beiden Vertragsteilen ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist beendet werden. Auf diese Folgen wird der Kunde in der Mitteilung gesondert hingewiesen.

2. Vertragsgegenstand

2.1. AlpenFire CMS ist eine Marke und ein Inhalts-Management-System von Alpen-Webdesign. Der Anbieter stellt dem Kunden AlpenFire CMS als webbasierte Softwarelösung (Software as a Service) samt zugehöriger Website zur Verfügung.

2.2. Der Kunde erhält für die Vertragsdauer das Recht, die Website über das Redaktionssystem mit eigenen Inhalten zu befüllen und zu betreiben. Die Software und die technische Umsetzung der Website verbleiben im Eigentum des Anbieters; Punkt 11 gilt ergänzend.

2.3. Die Software wird dem Kunden nicht übergeben, sondern über das Internet zur Nutzung bereitgestellt. Ein Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes besteht nicht.

2.4. Der Anbieter ist berechtigt, die Software laufend weiterzuentwickeln, zu verbessern und anzupassen, sofern der vereinbarte Leistungszweck dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Wesentliche Änderungen des Funktionsumfangs werden dem Kunden rechtzeitig mitgeteilt.

3. Aktivierung (Einrichtung)

3.1. Die einmalige Aktivierung umfasst die Erstellung der vollständigen Website, die Gestaltung mit dem Wappen des Kunden, die Einrichtung der vereinbarten Bereiche sowie eine Einschulung der Redakteure des Kunden.

3.2. Die Aktivierung setzt die rechtzeitige Beistellung der erforderlichen Inhalte und Informationen durch den Kunden voraus (Punkt 9). Verzögerungen, die der Kunde zu vertreten hat, verlängern vereinbarte Termine angemessen.

3.3. Über den vereinbarten Umfang hinausgehende Wünsche, insbesondere individuelle Programmierungen, Sonderdesigns oder die Übernahme und Aufbereitung von Inhalten aus einer bestehenden Website, sind nicht Bestandteil der Aktivierung und werden nach Aufwand oder nach gesonderter Vereinbarung verrechnet.

4. Betreuungspakete und Leistungsumfang

4.1. Der laufende Betrieb erfolgt in einem der folgenden Pakete:

Kleine Wehr - Hosting und Domain-Anbindung, laufende Updates und Sicherheit, tägliche Backups, E-Mail-Support, einmalig zum Start die Übernahme von insgesamt bis zu 10 Beiträgen der bisherigen Website oder aus Social-Media-Kanälen des Kunden.

Aktive Wehr - alle Leistungen aus Kleine Wehr, zusätzlich Priority-Support (auch telefonisch), anstelle der Übernahme nach dem Paket Kleine Wehr einmalig zum Start die Übernahme von bis zu 25 Beiträgen der bisherigen Website sowie von bis zu 25 Beiträgen aus Social-Media-Kanälen des Kunden, kleine Änderungen im Ausmaß von zwei Stunden pro Vertragsjahr, ein jährlicher Website-Check sowie Content-Unterstützung auf Wunsch.

Berufsfeuerwehr & Verband - alle Leistungen aus Aktive Wehr; der weitere Leistungsumfang, insbesondere eine erweiterte Inhaltsübernahme, die Wartung individueller Funktionen und die bevorzugte Umsetzung von Änderungswünschen, wird individuell vereinbart.

4.2. E-Mail-Support wird in allen Paketen an Werktagen erbracht. Telefonischer Support ist ab dem Paket Aktive Wehr enthalten und erfolgt zu den vom Anbieter bekanntgegebenen Zeiten. Priority-Support bedeutet die bevorzugte Bearbeitung von Anfragen gegenüber dem Paket Kleine Wehr. Eine bestimmte Reaktions- oder Behebungszeit wird nur geschuldet, soweit sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

4.3. Die in den Paketen Aktive Wehr und Berufsfeuerwehr & Verband enthaltenen Änderungsstunden beziehen sich auf kleinere redaktionelle und gestalterische Anpassungen. Sie sind an das jeweilige Vertragsjahr gebunden, nicht auf Folgejahre übertragbar und werden bei Nichtinanspruchnahme nicht rückvergütet oder in Geld abgegolten. Darüber hinausgehender Aufwand wird nach dem jeweils gültigen Stundensatz verrechnet.

4.4. Der jährliche Website-Check umfasst eine Durchsicht der Website auf technische Fehler, veraltete Inhalte und offensichtliche Verbesserungsmöglichkeiten sowie einen kurzen Bericht an den Kunden.

4.5. Content-Unterstützung umfasst die Beratung und Mithilfe bei der Erstellung und Strukturierung von Inhalten in angemessenem Umfang. Die Verantwortung für die Inhalte verbleibt beim Kunden (Punkt 10). Die einmalige Übernahme von Beiträgen nach Punkt 4.1 erfolgt im Zuge der Aktivierung und umfasst Text und Bilder der Beiträge in dem Zustand, in dem sie veröffentlicht sind; die Überarbeitung von Texten sowie Alternativtexte und Videos sind nicht enthalten. Darüber hinausgehende Übernahmen werden zum Preis der jeweils gültigen Preisliste oder, soweit diese keinen Preis nennt, nach Aufwand verrechnet.

4.6. Der Kunde kann jederzeit in ein anderes Betreuungspaket wechseln. Der Wechsel in ein höheres wie in ein niedrigeres Paket wird mit Beginn der nächsten Abrechnungsperiode wirksam; ab diesem Zeitpunkt gelten der Leistungsumfang und das laufende Entgelt des neuen Pakets nach Punkt 12.4. Für den Wechsel wird kein Entgelt verrechnet. Die Mitteilung per E-Mail genügt.

4.7. Richtet der Anbieter auf Wunsch des Kunden einen Online-Shop auf dessen Website ein (E-Commerce-Modul), ist ausschließlich der Kunde Verkäufer gegenüber den Käufern im Shop. Den Kunden treffen alle Pflichten eines Verkäufers im Fernabsatz, insbesondere die Informationspflichten und das Rücktrittsrecht (Widerruf) gegenüber Verbrauchern nach dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz sowie die Impressums- und Offenlegungspflichten für den Shop. Der Anbieter stellt ausschließlich die technische Lösung bereit und wird nicht Vertragspartner der Käufer. Punkt 10 gilt für die im Shop angebotenen Waren und Leistungen sinngemäß.

5. Vertragsabschluss

5.1. Darstellungen der Leistungen und Preise auf der Website des Anbieters stellen kein bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Einladung zur Angebotslegung.

5.2. Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Anbieters, durch Annahme eines vom Anbieter gelegten Angebots durch den Kunden oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande. Als Schriftform gilt auch die Kommunikation per E-Mail.

5.3. Vom Anbieter gelegte Angebote sind, sofern nicht anders angegeben, 30 Tage ab Ausstellungsdatum gültig.

6. Testzugang

6.1. Der Anbieter kann Interessenten auf Anfrage einen kostenlosen und unverbindlichen Testzugang zur Verfügung stellen. Der Testzugang umfasst eine Testinstanz der Website unter einer vom Anbieter bereitgestellten Testdomain und läuft zwei Monate ab Bereitstellung. Zahlungsdaten werden für den Testzugang nicht erhoben.

6.2. Der Testzugang begründet keinen Vertrag über die laufende Betreuung und geht nicht automatisch in einen entgeltlichen Vertrag über. Ein entgeltlicher Vertrag kommt ausschließlich nach Punkt 5 zustande.

6.3. Der Testzugang wird ohne Zusicherung einer bestimmten Verfügbarkeit und ohne Anspruch auf Support erbracht. Die Punkte 10 (Inhalte des Kunden) und 17 (Sperre) gelten sinngemäß auch für die Testinstanz.

6.4. Kommt bis zum Ablauf des Testzeitraums kein Vertrag zustande, wird die Testinstanz samt allen Inhalten gelöscht. Der Anbieter kündigt die Löschung vor Durchführung per E-Mail an die vom Interessenten angegebene Adresse an.

6.5. Kommt während des Testzeitraums oder im unmittelbaren Anschluss ein Vertrag zustande, kann die Testinstanz auf Wunsch des Kunden samt allen eingepflegten Inhalten als Live-Website übernommen werden. Alternativ kann eine neue Installation eingerichtet werden.

7. Vermittlungsbonus

7.1. Kunden mit aufrechtem Vertrag können neue Kunden vermitteln. Für jede erfolgreiche Vermittlung erhält der vermittelnde Kunde eine Gutschrift in Höhe von sechs Monatsentgelten seines gewählten Betreuungspakets.

7.2. Die Gutschrift wird als Guthaben auf die laufenden Entgelte des vermittelnden Kunden angerechnet. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.

7.3. Eine Vermittlung gilt als erfolgreich, wenn der vermittelte Kunde bei seiner Anfrage oder Bestellung den Vermittlungscode des vermittelnden Kunden angibt, der Vertrag mit dem vermittelten Kunden zustande gekommen ist und die Aktivierungsgebühr vollständig bezahlt wurde.

7.4. Vermittlungscodes werden vom Anbieter auf Anfrage vergeben. Die nachträgliche Zuordnung einer Vermittlung ohne Codeangabe ist ausgeschlossen. Die Vermittlung des eigenen Vertrags oder eine Kettenvermittlung innerhalb desselben Rechtsträgers begründet keinen Anspruch.

7.5. Der Anbieter kann das Vermittlungsprogramm mit Wirkung für die Zukunft ändern oder einstellen. Bereits erworbene Gutschriften bleiben davon unberührt.

8. Betrieb, Verfügbarkeit und Wartung

8.1. Der Anbieter betreibt die Dienste mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers nach dem jeweiligen Stand der Technik.

8.2. Der Anbieter ist um eine möglichst hohe Verfügbarkeit der Website bemüht, schuldet jedoch keine bestimmte Verfügbarkeit, sofern nicht ausdrücklich ein Service Level Agreement vereinbart wurde. Ist die Website durchgehend länger als 24 Stunden aus einem vom Anbieter zu vertretenden Grund nicht erreichbar, verlängert sich der bezahlte Betreuungszeitraum um diesen Zeitraum.

8.3. Nicht in die Verfügbarkeit eingerechnet werden Zeiten geplanter Wartungsarbeiten sowie Ausfälle, die auf Umständen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters beruhen, insbesondere Störungen nationaler oder internationaler Netzbereiche, Ausfälle bei Vorlieferanten, Angriffe Dritter oder höhere Gewalt.

8.4. Planbare Wartungsarbeiten führt der Anbieter nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Nutzungszeiten durch und kündigt sie bei zu erwartender wesentlicher Beeinträchtigung an. Sicherheitsrelevante Maßnahmen darf der Anbieter jederzeit und ohne Vorankündigung durchführen.

8.5. Der Kunde ist damit einverstanden, dass die Website auf eine andere Serverinfrastruktur des Anbieters übersiedelt werden kann. Der Anbieter wird eine Übersiedlung so durchführen, dass die Beeinträchtigung möglichst gering bleibt. Im Zuge einer Übersiedlung können neue Zugangsdaten vergeben werden.

8.6. Der Anbieter ist berechtigt, sich zur Leistungserbringung dritter Unternehmer zu bedienen, insbesondere Rechenzentrums-, Domain- und E-Mail-Dienstleister.

8.7. Der Anbieter erstellt tägliche Datensicherungen. Diese dienen der Wiederherstellung im Störungsfall. Ein Anspruch auf Wiederherstellung besteht nur im Rahmen des tatsächlich vorhandenen Sicherungszyklus und nur, soweit die Sicherung technisch verwertbar ist. Die Datensicherung des Anbieters ersetzt keine eigene Sicherung des Kunden; Punkt 9.6 gilt ergänzend.

9. Allgemeine Pflichten des Kunden

9.1. Der Kunde stellt dem Anbieter alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte, Texte, Bilder, Wappen und Zugangsdaten rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung und benennt eine ansprechbare Kontaktperson mit Entscheidungsbefugnis.

9.2. Der Kunde ist selbst für die Eignung und Aktualität der von ihm eingesetzten Hard- und Softwarekomponenten verantwortlich, insbesondere für die Verwendung aktueller Browserversionen.

9.3. Damit Rechnungen und Mitteilungen zugestellt werden können, hält der Kunde seine Kontaktdaten (Postanschrift und E-Mail-Adresse) aktuell und meldet Änderungen dem Anbieter schriftlich. Diese Pflicht bezieht sich ausschließlich auf die Kontaktdaten, nicht auf die Inhalte der Website.

9.4. Der Kunde hat Zugangsdaten geheim zu halten, vor dem Zugriff Dritter zu schützen und den Anbieter bei Verdacht auf Missbrauch unverzüglich zu verständigen. Der Kunde haftet für Handlungen, die über seine Zugänge vorgenommen werden.

9.5. Der Kunde hat Störungen und Unterbrechungen unverzüglich dem Anbieter zu melden, damit dieser die Behebung durchführen kann, bevor der Kunde Dritte beauftragt. Unterlässt der Kunde dies, ist der Anbieter von Ersatzansprüchen für daraus entstandene Schäden und Kosten Dritter befreit.

9.6. Der Anbieter erstellt tägliche Datensicherungen (Punkt 8.7). Dem Kunden wird darüber hinaus empfohlen, von besonders wichtigen Inhalten eigene Kopien zu verwahren; eine Verpflichtung dazu besteht nicht. Für vom Kunden selbst gelöschte Inhalte erfolgt eine Wiederherstellung im Rahmen des vorhandenen Sicherungszyklus; ein darüber hinausgehender Wiederherstellungsaufwand wird nach Aufwand verrechnet.

9.7. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig nach, verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen. Der dadurch entstehende Mehraufwand wird nach dem jeweils gültigen Stundensatz verrechnet.

10. Inhalte des Kunden

10.1. Für sämtliche vom Kunden eingestellten oder beauftragten Inhalte ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Der Anbieter nimmt keine inhaltliche Prüfung vor und ist dazu auch nicht verpflichtet.

10.2. Über die Website des Kunden dürfen keine rechtswidrigen Inhalte verbreitet werden, insbesondere nicht:

  • nach dem Strafgesetzbuch strafrechtlich relevante Inhalte;
  • rechtswidrig pornographische Schriften, Ton- oder Bildaufnahmen und Darstellungen jeder Art;
  • Verherrlichung von oder Aufrufe zu Gewalt;
  • Diskriminierungen jeglicher Art, insbesondere strafbare Äußerungen im Sinne des Verbotsgesetzes 1947;
  • unerlaubte Glücksspiele im Sinne des Glücksspielgesetzes;
  • Inhalte, die Urheberrechte, verwandte Schutzrechte oder sonstige Immaterialgüterrechte Dritter verletzen;
  • Datei-Downloadangebote, insbesondere von Software-, Film- und Musikdateien, die nicht dem Vereinszweck des Kunden dienen.

10.3. Bei der Veröffentlichung von Einsatzfotos hat der Kunde besondere Sorgfalt zu wahren. Insbesondere sind Kennzeichen beteiligter Fahrzeuge unkenntlich zu machen, und es ist sicherzustellen, dass keine Personen erkennbar sind, die dazu nicht ausdrücklich ihre Zustimmung erteilt haben, etwa Unfallbeteiligte, Patienten oder Angehörige. Gleiches gilt für die Veröffentlichung von Mitglieder- und Funktionärsdaten.

10.4. Der Kunde sichert zu, über alle erforderlichen Nutzungs-, Urheber-, Marken- und Persönlichkeitsrechte an den von ihm bereitgestellten Inhalten zu verfügen.

10.5. Der Kunde hält den Anbieter hinsichtlich aller Ansprüche Dritter, die aus seinen Inhalten entstehen, vollständig schad- und klaglos. Dies umfasst auch angemessene Kosten der Rechtsverteidigung.

10.6. Die vom Kunden eingestellten Inhalte bleiben im Eigentum des Kunden. Der Kunde räumt dem Anbieter das Recht ein, diese Inhalte im technisch erforderlichen Umfang zu speichern, zu vervielfältigen und über die Website öffentlich zugänglich zu machen.

10.7. Der Kunde entscheidet frei, in welchem Umfang und in welchen Abständen er Inhalte veröffentlicht oder aktualisiert. Eine Verpflichtung zur laufenden Pflege oder Aktualisierung der Website besteht nicht. Eine geringe oder zeitweise ausbleibende Nutzung des Redaktionssystems berührt weder den Bestand des Vertrags noch den Leistungsumfang des Anbieters.

10.8. Der Anbieter ist nicht berechtigt, Inhalte des Kunden ohne dessen Zustimmung inhaltlich zu verändern. Davon unberührt bleiben technische Optimierungen nach Punkt 14.2, sicherheitsbedingte Maßnahmen sowie Sperren nach Punkt 17.

11. Nutzungsrechte und Urheberrecht

11.1. Sämtliche Rechte an der Software, an der zugrundeliegenden Programmierung, an Designvorlagen, Layouts, Scripten und an der Marke AlpenFire CMS verbleiben beim Anbieter beziehungsweise bei den jeweiligen Rechteinhabern. Der Kunde erwirbt daran keine urheberrechtlichen Nutzungsrechte über den Vertragszweck hinaus.

11.2. Der Kunde erhält für die Vertragsdauer ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, die Software bestimmungsgemäß für die eigene Website zu nutzen. Mit Vertragsende erlischt dieses Nutzungsrecht.

11.3. Nicht gestattet sind insbesondere die Weitergabe der Software oder von Zugängen an Dritte, die Nutzung für Dritte, die Vervielfältigung, Bearbeitung oder Dekompilierung über die zwingenden gesetzlichen Grenzen hinaus sowie das Auslesen der Software zu Zwecken der Nachbildung.

11.4. Für Fotos, Grafiken und Texte, die der Kunde beistellt oder selbst einpflegt, verbleiben die Verwertungsrechte beim Kunden oder beim jeweiligen Urheber.

11.5. Verwendet der Anbieter für die Leistungserbringung Inhalte Dritter, etwa lizenzpflichtige Bilder, erfolgt dies nur nach Abstimmung mit dem Kunden, der eine allfällige Lizenzgebühr trägt. Der Kunde darf solche Inhalte ausschließlich auf der vom Anbieter erstellten Website nutzen.

11.6. Der Anbieter ist berechtigt, im Fußbereich der Website einen dezenten Hinweis auf AlpenFire CMS anzubringen sowie den Kunden unter Nennung von Name, Wappen und Website als Referenz zu führen. Der Kunde kann der Referenznennung jederzeit formlos widersprechen.

12. Entgelte und Zahlungsbedingungen

12.1. Es gelten die im Angebot beziehungsweise in der jeweils gültigen Preisliste ausgewiesenen Entgelte. Sie setzen sich aus einer einmaligen Aktivierungsgebühr und dem laufenden Entgelt für das gewählte Betreuungspaket zusammen.

12.2. Alle Preise verstehen sich in Euro einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 20 %. Die Umsatzsteuer wird in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

12.3. Die Aktivierungsgebühr beträgt einmalig € 122,- inkl. USt und fällt für jedes Paket gleichermaßen an. Sie ist mit Auftragserteilung fällig.

12.4. Das laufende Entgelt beträgt nach Wahl des Kunden (Beträge inkl. USt):

Paketmonatlichjährlich

Kleine Wehr

€ 22,-

€ 220,-

Aktive Wehr

€ 39,-

€ 390,-

Berufsfeuerwehr & Verband

ab € 59,-

ab € 590,-

Bei jährlicher Zahlweise entspricht die Ersparnis in allen Paketen zwei Monatsentgelten; der Jahrespreis entspricht zehn Monatsentgelten. Für das Paket Berufsfeuerwehr & Verband gelten die angeführten Beträge als Mindestbeträge; das konkrete Entgelt ergibt sich aus dem im Angebot ausgewiesenen Entgelt.

12.5. Der Kunde kann als Rechnungszyklus die monatliche, quartalsweise, halbjährliche oder jährliche Abrechnung wählen. Bei quartalsweiser und halbjährlicher Abrechnung entspricht das Entgelt dem jeweiligen Vielfachen des Monatsentgelts nach Punkt 12.4; die Ersparnis nach Punkt 12.4 gilt ausschließlich für die jährliche Zahlweise. Ein Wechsel des Rechnungszyklus ist mit Wirkung für die nächste Abrechnungsperiode möglich.

12.6. Das laufende Entgelt ist im Voraus zu entrichten. Rechnungen werden elektronisch per E-Mail übermittelt; der Kunde stimmt dem ausdrücklich zu. Auf ausdrücklichen Wunsch erfolgt die Zustellung per Post, wofür ein angemessenes Bearbeitungsentgelt verrechnet werden darf.

12.7. Die Zahlung erfolgt nach Wahl des Kunden per SEPA-Lastschrift (Bankeinzug) oder per Überweisung. Der Kunde teilt die gewählte Zahlungsart bei Vertragsabschluss mit; ein Wechsel ist jederzeit mit Wirkung für die nächste Abrechnungsperiode möglich.

  1. Bei Zahlung per Überweisung sind Rechnungen, sofern nicht anders vereinbart, binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug auf das in der Rechnung genannte Konto zu überweisen.
  2. Bei Zahlung per SEPA-Lastschrift erteilt der Kunde dem Anbieter ein SEPA-Lastschriftmandat. Der Einzug erfolgt frühestens zum Fälligkeitstag der Rechnung. Der Kunde sorgt dafür, dass das Konto zum Fälligkeitstag gedeckt ist, und teilt Änderungen der Bankverbindung unverzüglich schriftlich mit. Scheitert ein Einzug aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, insbesondere mangels Deckung oder wegen unrichtiger Bankdaten, gerät der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug und hat dem Anbieter die dadurch entstandenen Rücklastschriftkosten zu ersetzen.

12.8. Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen; gegenüber Unternehmern gelten die Verzugszinsen nach § 456 UGB. Gegenüber Unternehmern gebührt dem Anbieter zusätzlich die Pauschalentschädigung von € 40,- nach § 458 UGB sowie der Ersatz der darüber hinausgehenden notwendigen und zweckentsprechenden Betreibungs- und Einbringungskosten.

12.9. Befindet sich der Kunde trotz schriftlicher Mahnung und Setzung einer Nachfrist von mindestens 14 Tagen mit einer fälligen Zahlung in Verzug, ist der Anbieter zur Sperre nach Punkt 17 berechtigt. Der Entgeltanspruch bleibt davon unberührt.

12.10. Bereits geleistete Entgelte werden bei vorzeitiger Beendigung durch den Kunden nicht anteilig rückerstattet, es sei denn, die Beendigung beruht auf einem vom Anbieter zu vertretenden Grund.

12.11. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist dem Kunden, sofern er Unternehmer ist, nur mit vom Anbieter anerkannten oder gerichtlich festgestellten Forderungen gestattet.

13. Preisanpassung

13.1. Der Anbieter ist berechtigt, das laufende Entgelt entsprechend der Veränderung des von der Statistik Austria verlautbarten Verbraucherpreisindex (VPI) für Österreich anzupassen. Die Anpassung erfolgt höchstens in Höhe der prozentuellen Veränderung des Indexwertes seit der letzten Anpassung beziehungsweise seit dem Vertragsbeginn.

13.2. Eine Anpassung muss nicht jährlich erfolgen, sondern kann über mehrere Jahre kumuliert nachgezogen werden. Rückwirkende Nachforderungen oder Gutschriften erfolgen nicht.

13.3. Preisänderungen werden dem Kunden mindestens zwei Monate vor Inkrafttreten per E-Mail mitgeteilt. Der Kunde kann binnen vier Wochen ab Zugang schriftlich widersprechen. Im Fall des Widerspruchs gelten die bisherigen Preise bis zum Ende der laufenden Vertragsperiode; der Vertrag endet danach, sofern die Vertragsteile keine abweichende Einigung erzielen.

14. Fair Use

14.1. Der im Betreuungsentgelt enthaltene Speicherplatz und das enthaltene Transfervolumen unterliegen einer Fair-Use-Regelung und sind auf eine für eine Feuerwehrwebsite übliche Nutzung ausgelegt.

14.2. Zeichnet sich eine erhebliche und dauerhafte Überschreitung ab, informiert der Anbieter den Kunden und stimmt mit ihm das weitere Vorgehen ab. Der Anbieter ist berechtigt, hochgeladene Bilddateien technisch zu optimieren, insbesondere zu verkleinern und zu komprimieren, ohne dass dadurch die inhaltliche Aussage verändert wird.

14.3. Bleibt eine erhebliche Überschreitung nach Abmahnung und angemessener Frist bestehen, sind die dadurch entstehenden Mehrkosten vom Kunden zu ersetzen oder es ist ein größeres Paket zu vereinbaren.

14.4. Ein Serverzugang über FTP, SSH oder vergleichbare Protokolle sowie ein administrativer Systemzugang sind nicht Vertragsbestandteil. Die Pflege der Website erfolgt über das Redaktionssystem.

15. Vertragsdauer und Kündigung

15.1. Der Vertrag über die laufende Betreuung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Mindestlaufzeit beträgt zwölf Monate ab Freischaltung der Website. Eine automatische Verlängerung um weitere Bindungszeiträume findet nicht statt.

15.2. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann der Vertrag von beiden Vertragsteilen jederzeit unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Der gewählte Rechnungszyklus lässt die Kündigungsmöglichkeit unberührt; bereits im Voraus bezahlte Entgelte werden nach Punkt 12.10 behandelt.

15.3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Vertragsteilen vorbehalten. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor bei Zahlungsverzug nach Punkt 12.9, bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen Punkt 10 oder Punkt 11 sowie bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden.

15.4. Kündigungen bedürfen der Schriftform; die Übermittlung per E-Mail genügt. Bei Kündigung per Post gilt das Datum des Poststempels.

16. Domain, Daten nach Vertragsende, Projektende

16.1. Die Domain des Kunden läuft auf den Kunden. Der Kunde bleibt Domaininhaber und kann die Domain jederzeit zu einem anderen Registrar mitnehmen. Vermittelt der Anbieter die Registrierung, wird er im Namen und auf Rechnung des Kunden tätig; es gelten zusätzlich die Vergaberichtlinien der jeweiligen Registrierungsstelle. Ein Anspruch auf Zuteilung einer bestimmten Domain besteht nicht.

16.2. Bei Vertragsende unterstützt der Anbieter den Kunden bei der Umstellung der Domain auf einen anderen Anbieter, sofern sämtliche offenen Entgelte beglichen sind. Ein über die Freigabe hinausgehender Aufwand wird nach Aufwand verrechnet.

16.3. Der Anbieter stellt dem Kunden auf Wunsch innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsende einen Export der vom Kunden eingestellten Inhalte in einem gängigen maschinenlesbaren Format zur Verfügung. Die Aufbereitung für ein anderes System, eine Migration oder eine Installationshilfe sind nicht Vertragsbestandteil und werden nach Aufwand verrechnet.

16.4. Nach Ablauf von 30 Tagen nach Vertragsende ist der Anbieter berechtigt, sämtliche Daten des Kunden endgültig zu löschen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

16.5. Stellt der Anbieter das Produkt AlpenFire CMS dauerhaft ein, erhält der Kunde das Recht auf eine vollständige Kopie seiner Website-Daten zum Download. Support, Wartung oder Installationshilfe im Zusammenhang mit der Datenübergabe sind davon nicht umfasst. Diese Regelung gilt nicht im Fall einer Veräußerung oder Übertragung des Produkts an einen Dritten, der den Betrieb fortführt.

17. Sperre

17.1. Der Anbieter ist berechtigt, die Website des Kunden mit sofortiger Wirkung zu sperren, wenn ein begründeter Verdacht auf einen Rechtsverstoß nach Punkt 10 besteht, eine behördliche oder gerichtliche Anordnung vorliegt, das Nutzungsverhalten des Kunden den Betrieb der Serverinfrastruktur beeinträchtigt oder der Kunde seiner Zahlungspflicht nach Punkt 12.9 nicht nachkommt.

17.2. Der Anbieter informiert den Kunden über die Sperre unverzüglich. Die Sperre bleibt aufrecht, bis der zugrundeliegende Sachverhalt geklärt oder behoben ist.

17.3. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz und auf Kündigung nach Punkt 15.3, bleibt vorbehalten.

18. Gewährleistung

18.1. Der Anbieter gewährleistet, dass die Software während der Vertragsdauer in ihren wesentlichen Funktionen dem vereinbarten Leistungsumfang entspricht. Eine ununterbrochene Erreichbarkeit wird nicht gewährleistet.

18.2. Der Kunde hat Mängel unverzüglich nach Erkennen schriftlich und nachvollziehbar beschrieben zu rügen. Ist der Kunde Unternehmer, gilt ergänzend § 377 UGB.

18.3. Der Anbieter behebt gemeldete Mängel innerhalb angemessener Frist durch Verbesserung. Schlägt die Verbesserung zweimal fehl, stehen dem Kunden die weiteren gesetzlichen Gewährleistungsbehelfe zu.

18.4. Die Gewährleistung ist auf reproduzierbare Mängel beschränkt. Keine Mängel sind Beeinträchtigungen, die auf unsachgemäßer Nutzung durch den Kunden, auf Eingriffen des Kunden oder Dritter, auf fehlerhaften Inhalten des Kunden, auf einer ungeeigneten technischen Umgebung des Kunden oder auf Störungen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters beruhen.

18.5. Der Anbieter leistet keine Gewähr dafür, dass die Website auf sämtlichen Endgeräten und in sämtlichen Softwarekonfigurationen ohne Einschränkung nutzbar ist.

18.6. Software kann nach dem Stand der Technik nicht völlig fehlerfrei erstellt werden. Unerhebliche Abweichungen begründen keinen Gewährleistungsanspruch.

18.7. Stellt sich im Zuge einer Störungsbehebung heraus, dass die Ursache in der Sphäre des Kunden oder eines Dritten liegt, hat der Kunde dem Anbieter den mit der Prüfung und Behebung verbundenen Aufwand zu ersetzen.

18.8. Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist zwölf Monate; die Vermutungsregel des § 924 ABGB wird abbedungen.

19. Haftung

19.1. Der Anbieter haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.

19.2. Der Ersatz von Folgeschäden, entgangenem Gewinn, mittelbaren Schäden, reinen Vermögensschäden, Zinsverlusten sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter ist gegenüber Unternehmern ausgeschlossen.

19.3. Die Haftung des Anbieters ist der Höhe nach mit jenem Entgelt begrenzt, das der Kunde in den letzten zwölf Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis für die betroffene Leistung entrichtet hat.

19.4. Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die durch Sicherheitslücken oder Fehler eingesetzter Fremdsoftware verursacht wurden und nicht in seinem Einflussbereich liegen, nicht für Schäden, die dem Kunden durch Dritte zugefügt werden, und nicht für den Verlust vom Kunden selbst gelöschter Daten.

19.5. Der Anbieter haftet nicht für Inhalte, die vom Kunden oder von Dritten übermittelt oder veröffentlicht werden.

19.6. Sämtliche Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Personenschäden und nicht in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz.

19.7. Der Kunde haftet für sämtliche Schäden, die dem Anbieter aus einem Verstoß gegen seine Pflichten nach diesem Vertrag und diesen AGB entstehen, insbesondere nach den Punkten 9, 10 und 14.

19.8. Schadenersatzansprüche gegen den Anbieter sind bei sonstigem Verfall binnen sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls aber binnen drei Jahren ab dem schädigenden Ereignis gerichtlich geltend zu machen.

20. Datenschutz

20.1. Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten nach den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Datenschutzgesetzes. Nähere Informationen enthält die Datenschutzerklärung des Anbieters.

20.2. Soweit der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art 28 DSGVO, der als Anlage einen integrierenden Bestandteil dieser AGB bildet.

20.3. Der Kunde bleibt Verantwortlicher im Sinne der DSGVO für die von ihm verarbeiteten Daten und trägt die Verantwortung für die Zulässigkeit der Verarbeitung, insbesondere für die Veröffentlichung von Fotos und personenbezogenen Daten von Mitgliedern und Einsatzbeteiligten nach Punkt 10.3.

20.4. Die Verarbeitung erfolgt auf Serverinfrastruktur innerhalb der Europäischen Union. Eine Übermittlung personenbezogener Daten in ein Drittland findet nicht statt, sofern nicht der Kunde selbst entsprechende Dienste einbindet.

20.5. Der Anbieter verpflichtet die eingesetzten Mitarbeiter und Subunternehmer zur Vertraulichkeit.

21. Barrierefreiheit

21.1. Der Anbieter richtet die Software so ein, dass die technische Grundlage der Website den Anforderungen der Barrierefreiheit nach dem Stand der Technik entspricht.

21.2. Die Barrierefreiheit der vom Kunden eingestellten Inhalte, insbesondere von Alternativtexten, hochgeladenen Dokumenten, Videos und Farbkontrasten in eigenen Grafiken, liegt in der Verantwortung des Kunden.

21.3. Unterliegt der Kunde als öffentliche Stelle besonderen gesetzlichen Anforderungen an die Barrierefreiheit, hat er den Anbieter vor Vertragsabschluss darauf hinzuweisen. Der erforderliche Mehraufwand wird gesondert vereinbart.

22. Besondere Bestimmungen für Verbraucher

22.1. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes, gelten die zwingenden Bestimmungen des KSchG und des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes (FAGG) vorrangig. Klauseln dieser AGB, die solchen Bestimmungen widersprechen, finden auf Verbraucher keine Anwendung.

22.2. Rücktrittsrecht: Verbraucher haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag zurückzutreten. Die Frist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Rücktrittserklärung an: Alpen-Webdesign, Alte Ortsstraße 42, 3125 Statzendorf-Kuffern, office@alpen-webdesign.at.

22.3. Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass mit der Leistungserbringung bereits vor Ablauf der Rücktrittsfrist begonnen wird, hat er im Fall des Rücktritts einen dem bis dahin erbrachten Leistungsumfang entsprechenden anteiligen Betrag zu zahlen.

22.4. Gegenüber Verbrauchern gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist. Die Haftungsbeschränkungen nach Punkt 19 gelten gegenüber Verbrauchern nur insoweit, als sie gesetzlich zulässig sind.

22.5. Online-Streitbeilegung: Der Anbieter ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

23. Höhere Gewalt

23.1. Ereignisse höherer Gewalt befreien die Vertragsteile für ihre Dauer von der Verpflichtung zur Leistungserbringung. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, behördliche Maßnahmen, Pandemien, Energie- und Netzausfälle, Streiks sowie großflächige Störungen des Internets.

23.2. Dauert das Ereignis länger als zwei Monate an, sind beide Vertragsteile berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

24. Schlussbestimmungen

24.1. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts jenes Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht entzogen wird.

24.2. Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis wird das sachlich zuständige Gericht in St. Pölten vereinbart. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

24.3. Erfüllungsort ist der Sitz des Anbieters.

24.4. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für ein Abgehen vom Schriftformerfordernis.

24.5. Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag durch den Kunden bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters.

24.6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Vertragsteile werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.

24.7. Das Produkt trägt seit Version 1.4 dieser AGB die Bezeichnung „AlpenFire CMS" (zuvor „AlpenFire CMS"). Es handelt sich um dasselbe Produkt desselben Anbieters. Verweise auf die frühere Schreibweise in älteren Fassungen dieser AGB, in Angeboten, Auftragsbestätigungen und Rechnungen beziehen sich auf AlpenFire CMS.

24.8. Version 1.5 vom 5. Oktober 2026 ergänzt gegenüber Version 1.4 den Paketwechsel (Punkt 4.6) und den Online-Shop (Punkt 4.7), fasst die Inhaltsübernahme je Paket neu (Punkte 4.1 und 4.5), stellt klar, dass telefonischer Support ab dem Paket Aktive Wehr enthalten ist (Punkt 4.2), und passt Punkt 3.1 an.

24.9. Version 1.6 vom 12. Oktober 2026 senkt gegenüber Version 1.5 die laufenden Entgelte nach Punkt 12.4.


Teil B: Vertrag zur Auftragsverarbeitung (Anlage zu den AGB)

gemäß Art 28 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Version 1.6, Stand: 12. Oktober 2026

Vertragsteile

Verantwortlicher (im Folgenden „Kunde") Der in der Auftragsbestätigung bezeichnete Kunde, insbesondere die jeweilige Freiwillige Feuerwehr, der Feuerwehrverband, das Feuerwehrkommando oder die Gemeinde.

Auftragsverarbeiter (im Folgenden „Anbieter") Alpen-Webdesign, Alte Ortsstraße 42, 3125 Statzendorf-Kuffern, Österreich, UID: ATU66260333, office@alpen-webdesign.at

Dieser Vertrag zur Auftragsverarbeitung („AVV") bildet einen integrierenden Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von AlpenFire CMS und konkretisiert die datenschutzrechtlichen Pflichten der Vertragsteile für jene personenbezogenen Daten, die der Anbieter im Auftrag des Kunden verarbeitet.

1. Gegenstand, Dauer und Zweck der Verarbeitung

1.1. Gegenstand der Verarbeitung ist die Bereitstellung, der Betrieb und die Wartung der Website des Kunden auf Basis des Inhalts-Management-Systems AlpenFire CMS einschließlich Hosting, Datensicherung, Updates und Support.

1.2. Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich, soweit dies zur Erbringung dieser Leistungen erforderlich ist. Eine eigenständige inhaltliche Nutzung der Daten des Kunden zu eigenen Zwecken erfolgt nicht.

1.3. Die Dauer der Verarbeitung entspricht der Laufzeit des Hauptvertrags. Sie endet mit dessen Beendigung, vorbehaltlich der Regelungen zu Löschung und Rückgabe nach Punkt 11.

2. Art der Daten und Kategorien betroffener Personen

2.1. Gegenstand der Verarbeitung sind insbesondere folgende Arten personenbezogener Daten:

  • Stammdaten von Mitgliedern und Funktionären, etwa Name, Dienstgrad, Funktion, Eintrittsjahr;
  • Kontaktdaten, etwa E-Mail-Adresse und Telefonnummer, soweit vom Kunden veröffentlicht;
  • Lichtbilder von Personen, insbesondere Mitgliederfotos und Fotos aus Einsätzen und Veranstaltungen;
  • Zugangs- und Benutzerdaten der Redakteure des Kunden, etwa Benutzername, E-Mail-Adresse, verschlüsseltes Passwort, Rolle und Zeitpunkt der letzten Anmeldung;
  • Inhalte von Anfragen über Kontakt- und Formularfunktionen;
  • technische Nutzungsdaten, insbesondere IP-Adressen, Zeitstempel, aufgerufene Adressen und Fehlermeldungen in Server- und Anwendungsprotokollen.

2.2. Kategorien betroffener Personen sind insbesondere:

  • Mitglieder und Funktionäre des Kunden;
  • Redakteure und Administratoren des Kunden;
  • Besucherinnen und Besucher der Website;
  • Personen, die über Formulare mit dem Kunden Kontakt aufnehmen;
  • Personen, die auf vom Kunden veröffentlichten Lichtbildern abgebildet sind.

2.3. Der Kunde stellt sicher, dass er besondere Kategorien personenbezogener Daten im Sinne des Art 9 DSGVO, insbesondere Gesundheitsdaten von Einsatzbeteiligten, nicht ohne gesonderte Vereinbarung und ohne tragfähige Rechtsgrundlage in das System einbringt.

3. Weisungsrecht

3.1. Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Kunden. Als dokumentierte Weisung gelten der Hauptvertrag, dieser AVV sowie ergänzende Weisungen in Textform, insbesondere per E-Mail.

3.2. Eine Verarbeitung abweichend von den Weisungen erfolgt nur, wenn der Anbieter dazu nach Unionsrecht oder nationalem Recht verpflichtet ist. In diesem Fall teilt der Anbieter dem Kunden die rechtlichen Anforderungen vor der Verarbeitung mit, sofern das betreffende Recht eine solche Mitteilung nicht wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses verbietet.

3.3. Ist der Anbieter der Ansicht, dass eine Weisung gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstößt, teilt er dies dem Kunden unverzüglich mit. Der Anbieter ist berechtigt, die Durchführung der betreffenden Weisung bis zu ihrer Bestätigung oder Änderung durch den Kunden auszusetzen.

3.4. Weisungsberechtigt auf Seiten des Kunden sind die vom Kunden benannten Kontaktpersonen. Der Kunde hält die Liste der weisungsberechtigten Personen aktuell.

4. Pflichten des Anbieters

Der Anbieter verpflichtet sich:

4.1. personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen des Auftrags und der Weisungen des Kunden zu verarbeiten;

4.2. die zur Verarbeitung befugten Personen zur Vertraulichkeit zu verpflichten oder sicherzustellen, dass diese einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen;

4.3. alle nach Art 32 DSGVO erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zu treffen und aufrechtzuerhalten. Die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses getroffenen Maßnahmen sind in Anlage 1 beschrieben. Der Anbieter ist berechtigt, diese Maßnahmen weiterzuentwickeln, sofern das Schutzniveau nicht unterschritten wird;

4.4. den Kunden unverzüglich zu informieren, wenn dem Anbieter Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten bekannt werden, die den Verantwortungsbereich des Kunden betreffen, und ihn bei der Erfüllung der Pflichten nach Art 33 und 34 DSGVO zu unterstützen. Die Mitteilung erfolgt an die vom Kunden bekanntgegebene Kontaktadresse und enthält, soweit verfügbar, eine Beschreibung des Vorfalls, der betroffenen Datenkategorien, der wahrscheinlichen Folgen und der ergriffenen Maßnahmen;

4.5. den Kunden im Rahmen des technisch Möglichen und mit angemessenen Mitteln bei der Beantwortung von Anträgen betroffener Personen nach Kapitel III DSGVO zu unterstützen, insbesondere bei Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Datenübertragbarkeit;

4.6. den Kunden bei Datenschutz-Folgenabschätzungen nach Art 35 DSGVO und bei vorherigen Konsultationen nach Art 36 DSGVO zu unterstützen, soweit dies unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der dem Anbieter zur Verfügung stehenden Informationen erforderlich ist;

4.7. dem Kunden alle erforderlichen Informationen zum Nachweis der Einhaltung der Pflichten aus Art 28 DSGVO zur Verfügung zu stellen;

4.8. ein Verzeichnis aller Kategorien von Verarbeitungstätigkeiten im Auftrag des Kunden nach Art 30 Abs 2 DSGVO zu führen;

4.9. eine Kontaktstelle für Datenschutzanfragen zu benennen. Diese ist erreichbar unter office@alpen-webdesign.at. Der Anbieter ist nach den derzeitigen Verhältnissen nicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet; sollte eine solche Verpflichtung eintreten, wird der Kunde informiert.

5. Pflichten des Kunden

5.1. Der Kunde ist Verantwortlicher im Sinne des Art 4 Z 7 DSGVO und trägt die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung, insbesondere für das Vorliegen einer tragfähigen Rechtsgrundlage.

5.2. Der Kunde ist insbesondere dafür verantwortlich, dass die Veröffentlichung von Lichtbildern und personenbezogenen Daten auf der Website zulässig ist. Dies umfasst die Wahrung der Rechte am eigenen Bild, die Unkenntlichmachung von Fahrzeugkennzeichen sowie den Schutz von Unfallbeteiligten, Patienten und Angehörigen.

5.3. Der Kunde erfüllt die Informationspflichten nach Art 13 und 14 DSGVO gegenüber den betroffenen Personen und stellt eine vollständige Datenschutzerklärung auf seiner Website bereit.

5.4. Der Kunde bearbeitet Anträge betroffener Personen selbst. Wendet sich eine betroffene Person unmittelbar an den Anbieter, leitet der Anbieter das Anliegen unverzüglich an den Kunden weiter und beantwortet es nicht eigenständig.

5.5. Der Kunde vergibt Zugänge zum Redaktionssystem nur an berechtigte Personen, entzieht nicht mehr benötigte Zugänge zeitnah und hält seine Rollen- und Rechtevergabe aktuell.

5.6. Bindet der Kunde eigenständig Dienste Dritter in die Website ein, etwa Kartendienste, Social-Media-Einbettungen oder externe Schriftarten, ist er für die datenschutzrechtliche Zulässigkeit dieser Einbindung allein verantwortlich.

6. Ort der Verarbeitung

6.1. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich auf Serverinfrastruktur innerhalb der Europäischen Union.

6.2. Eine Übermittlung personenbezogener Daten in ein Drittland oder an eine internationale Organisation findet nicht statt. Sollte eine solche Übermittlung im Einzelfall erforderlich werden, erfolgt sie nur nach vorheriger Information des Kunden und nur auf Grundlage eines gültigen Übermittlungsinstruments nach Kapitel V DSGVO.

6.3. Punkt 6.2 gilt nicht für Dienste, die der Kunde selbst in die Website einbindet.

7. Weitere Auftragsverarbeiter (Unterauftragsverarbeiter)

7.1. Der Kunde erteilt dem Anbieter die allgemeine Genehmigung, weitere Auftragsverarbeiter heranzuziehen. Die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses eingesetzten Unterauftragsverarbeiter sind in Anlage 2 aufgeführt und werden hiermit ausdrücklich genehmigt.

7.2. Der Anbieter informiert den Kunden mindestens vier Wochen im Voraus in Textform über die beabsichtigte Hinzuziehung oder Ersetzung eines Unterauftragsverarbeiters. Der Kunde kann binnen zwei Wochen ab Zugang der Information aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund Einspruch erheben.

7.3. Erhebt der Kunde Einspruch und ist eine einvernehmliche Lösung nicht möglich, steht dem Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht des Hauptvertrags zum Zeitpunkt des beabsichtigten Wechsels zu. Bereits im Voraus bezahlte Entgelte werden für den nicht konsumierten Zeitraum anteilig rückerstattet.

7.4. Der Anbieter verpflichtet jeden Unterauftragsverarbeiter vertraglich auf Datenschutzpflichten, die jenen dieses AVV im Wesentlichen entsprechen, und bleibt dem Kunden gegenüber für die Einhaltung verantwortlich.

7.5. Nicht als Unterauftragsverarbeitung im Sinne dieses Punktes gelten Nebenleistungen, die der Anbieter bei Dritten in Anspruch nimmt, etwa Telekommunikationsleistungen, Wartung und Benutzerservice, Reinigungskräfte oder die Entsorgung von Datenträgern. Der Anbieter trifft auch insoweit angemessene Vorkehrungen zum Schutz der Daten.

8. Kontrollrechte des Kunden

8.1. Der Kunde hat das Recht, die Einhaltung dieses AVV zu überprüfen. Der Anbieter erteilt dem Kunden auf Anfrage die dafür erforderlichen Auskünfte.

8.2. Der Nachweis der technischen und organisatorischen Maßnahmen kann durch aktuelle Selbstauskünfte, Zertifikate oder Prüfberichte der eingesetzten Rechenzentrumsbetreiber erbracht werden.

8.3. Reichen diese Nachweise im Einzelfall nicht aus, kann der Kunde nach rechtzeitiger Ankündigung, während der üblichen Geschäftszeiten und ohne Störung des Betriebsablaufs eine Überprüfung vornehmen oder durch einen zur Verschwiegenheit verpflichteten Prüfer vornehmen lassen, der kein Mitbewerber des Anbieters sein darf.

8.4. Der Anbieter kann für den Aufwand von Überprüfungen, die über eine Überprüfung pro Kalenderjahr hinausgehen oder die nicht durch einen konkreten Anlass begründet sind, ein angemessenes Entgelt nach dem jeweils gültigen Stundensatz verlangen.

9. Vertraulichkeit

9.1. Der Anbieter verpflichtet alle mit der Verarbeitung befassten Personen zur Vertraulichkeit. Die Verpflichtung besteht auch nach Beendigung der Tätigkeit fort.

9.2. Der Anbieter gewährt Zugriff auf personenbezogene Daten des Kunden nur jenen Personen, die diesen Zugriff zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen.

10. Haftung

10.1. Für die Haftung der Vertragsteile gilt Art 82 DSGVO.

10.2. Im Innenverhältnis gelten ergänzend die Haftungsbestimmungen des Hauptvertrags, soweit dies mit den zwingenden Bestimmungen der DSGVO vereinbar ist.

10.3. Der Kunde hält den Anbieter hinsichtlich aller Ansprüche schad- und klaglos, die daraus resultieren, dass der Kunde Daten ohne tragfähige Rechtsgrundlage in das System eingebracht oder veröffentlicht hat.

11. Löschung und Rückgabe nach Vertragsende

11.1. Nach Beendigung des Hauptvertrags stellt der Anbieter dem Kunden auf dessen Wunsch innerhalb von 30 Tagen einen Export der Daten in einem gängigen maschinenlesbaren Format zur Verfügung.

11.2. Nach Ablauf dieser Frist löscht der Anbieter die personenbezogenen Daten des Kunden einschließlich vorhandener Kopien, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.

11.3. Daten in Datensicherungen werden nach Maßgabe des regulären Sicherungszyklus gelöscht. Bis zu ihrer Löschung bleiben sie den Schutzmaßnahmen dieses AVV unterworfen.

11.4. Der Anbieter bestätigt dem Kunden die Löschung auf Wunsch schriftlich.

12. Schlussbestimmungen

12.1. Dieser AVV gilt für die Dauer des Hauptvertrags. Er endet automatisch mit diesem, vorbehaltlich der Regelungen nach Punkt 11.

12.2. Änderungen dieses AVV bedürfen der Schriftform. Der Anbieter ist berechtigt, den AVV anzupassen, soweit dies aufgrund geänderter Rechtslage, behördlicher Vorgaben oder Rechtsprechung erforderlich ist; die Änderungsregelung des Hauptvertrags gilt sinngemäß.

12.3. Im Widerspruchsfall gehen die Bestimmungen dieses AVV den Bestimmungen des Hauptvertrags in datenschutzrechtlichen Fragen vor.

12.4. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

12.5. Es gilt österreichisches Recht. Als Gerichtsstand wird das sachlich zuständige Gericht in St. Pölten vereinbart, soweit nicht zwingende gesetzliche Gerichtsstände entgegenstehen.

Anlage 1 - Technische und organisatorische Maßnahmen (Art 32 DSGVO)

1. Vertraulichkeit

Zutrittskontrolle. Die Verarbeitung erfolgt in Rechenzentren professioneller Anbieter innerhalb der Europäischen Union mit Zutrittssicherung, Videoüberwachung, Besucherprotokollierung und Alarmanlagen. Ein physischer Zutritt des Anbieters zu den Servern ist nicht erforderlich und findet nicht statt.

Zugangskontrolle. Der administrative Zugang zu Servern erfolgt ausschließlich verschlüsselt über SSH mit Schlüsselauthentifizierung; die Anmeldung mit Passwort ist deaktiviert. Der Zugriff ist auf definierte Netzwerkadressen beschränkt. Der Zugang zum Redaktionssystem erfolgt über persönliche Benutzerkonten mit individuellen Passwörtern, die ausschließlich als Hashwerte gespeichert werden. Nicht mehr benötigte Zugänge werden deaktiviert.

Zugriffskontrolle. Das Redaktionssystem verfügt über ein Rollen- und Rechtekonzept. Redakteure erhalten nur Zugriff auf jene Bereiche, die sie für ihre Aufgaben benötigen. Ein administrativer Systemzugang wird Kunden nicht eingeräumt.

Trennungskontrolle. Die Daten der einzelnen Kunden werden logisch getrennt verarbeitet und gespeichert. Ein Zugriff eines Kunden auf Daten eines anderen Kunden ist ausgeschlossen.

Pseudonymisierung und Verschlüsselung. Die Übertragung erfolgt ausschließlich über TLS-verschlüsselte Verbindungen (HTTPS). Passwörter werden ausschließlich mit anerkannten Hashverfahren gespeichert. Datenträger und Sicherungen werden verschlüsselt abgelegt.

2. Integrität

Weitergabekontrolle. Ein Transport personenbezogener Daten auf physischen Datenträgern findet nicht statt. Sämtliche Datenübertragungen erfolgen verschlüsselt.

Eingabekontrolle. Änderungen an Inhalten im Redaktionssystem werden mit Benutzerkonto und Zeitstempel protokolliert. Systemseitige Vorgänge werden in Server- und Anwendungsprotokollen erfasst.

3. Verfügbarkeit und Belastbarkeit

Verfügbarkeitskontrolle. Die Systeme werden laufend überwacht. Sicherheitsrelevante Aktualisierungen des Betriebssystems und der eingesetzten Software werden zeitnah eingespielt. Der Zugriff aus dem Internet ist durch eine Firewall auf die erforderlichen Dienste beschränkt; automatisierte Angriffsversuche werden erkannt und blockiert.

Datensicherung. Es werden tägliche Sicherungen der Datenbank und der hochgeladenen Dateien erstellt und getrennt vom Produktivsystem innerhalb der Europäischen Union aufbewahrt. Die Wiederherstellbarkeit wird stichprobenartig überprüft.

4. Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung

Auftragskontrolle. Unterauftragsverarbeiter werden sorgfältig ausgewählt und vertraglich nach Art 28 DSGVO verpflichtet. Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich auf Weisung des Kunden.

Datenschutzmanagement. Der Anbieter führt ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten nach Art 30 Abs 2 DSGVO. Die technischen und organisatorischen Maßnahmen werden anlassbezogen, mindestens jedoch jährlich, überprüft und bei Bedarf angepasst.

Vorfallsmanagement. Werden dem Anbieter Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten bekannt, informiert er den Kunden unverzüglich nach Punkt 4.4 dieses AVV und unterstützt ihn bei der Bewertung und Eindämmung.

Datenschutz durch Technikgestaltung und Voreinstellungen. Das System erhebt nur jene Daten, die für den Betrieb der Website erforderlich sind. Externe Dienste sind in der Grundkonfiguration nicht eingebunden. Es werden keine Telemetriedaten an Dritte übermittelt.

Anlage 2 - Weitere Auftragsverarbeiter

Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses setzt der Anbieter folgende Unterauftragsverarbeiter ein:

Hetzner Online GmbH, Industriestraße 25, 91710 Gunzenhausen, Deutschland Serverinfrastruktur und Rechenzentrumsbetrieb, Objektspeicher für hochgeladene Dateien sowie Versand der von der Website ausgehenden E-Mails (SMTP)

Weitere Unterauftragsverarbeiter werden derzeit nicht eingesetzt. Insbesondere erfolgt der Versand von E-Mails, die von der Website ausgehen, etwa Benachrichtigungen aus Kontaktformularen, über dieselbe Infrastruktur; ein externer Mailversanddienst wird nicht verwendet. Der Anbieter informiert den Kunden über Änderungen dieser Liste nach Punkt 7.2 dieses AVV.


Alpen-Webdesign Alte Ortsstraße 42, 3125 Statzendorf-Kuffern, Österreich UID: ATU66260333 Tel.: +43 (0) 664 99 73 3494 E-Mail: office@alpen-webdesign.at

Version 1.6, Stand: 12. Oktober 2026