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DSGVO für Feuerwehr-Websites: was wirklich zu tun ist

Schriften, Einbettungen, Kontaktformular, Mitgliederdaten: die vier Stellen, an denen es in der Praxis klemmt.

Für eine Feuerwehr-Website sind vier Punkte entscheidend: Schriften und Karten dürfen nicht ungefragt von fremden Servern nachgeladen werden, Einbettungen wie YouTube oder Facebook starten erst nach ausdrücklicher Zustimmung, das Kontaktformular braucht einen Hinweis auf die Verwendung der Daten, und Kontaktdaten von Mitgliedern stehen nur mit deren Einwilligung online. Impressum und Datenschutzerklärung müssen die tatsächlich eingesetzten Dienste benennen.

Schriften und Karten

Eine Google-Schriftart, die der Browser des Besuchers direkt bei Google lädt, überträgt dessen IP-Adresse dorthin. Der saubere Weg ist, die Schrift mit der eigenen Seite auszuliefern. Dasselbe gilt für Kartendienste: die Karte lädt erst, wenn der Besucher sie sehen will.

Einbettungen

YouTube, Vimeo, Facebook und Instagram setzen Cookies und übertragen Daten, sobald sie geladen werden. Deshalb dürfen sie nicht im Hintergrund mitgeladen werden, sondern erst nach einem Klick auf eine Zustimmung.

Mitgliederdaten

Name und Funktion sind für eine öffentliche Aufgabe in der Regel vertretbar, private Telefonnummer und private E-Mail-Adresse nicht ohne Einwilligung. Am einfachsten ist ein Häkchen je Mitglied, das steuert, ob der Kontakt überhaupt angezeigt wird.

Was hier nicht steht

Dieser Ratgeber ist keine Rechtsberatung. TODO(Betreiber): Verweis auf die eigene Datenschutzerklärung und, falls vorhanden, auf die Mustertexte des Landesverbandes ergänzen.

Überzeugt euch selbst.

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