Jugendfeuerwehr online zeigen: Fotos von Minderjährigen
Fotos der Jugendgruppe sind die beste Werbung für die Wehr und zugleich der heikelste Teil eurer Website. Mit einer schriftlichen Zustimmung und drei Gewohnheiten ist die Sache geordnet.
Veröffentlicht am 1. August 20266 Minuten LesezeitStand: August 2026

Die Zustimmung ist schriftlich, oder sie ist nicht
Bei Minderjährigen entscheiden die Erziehungsberechtigten. Holt die Zustimmung schriftlich ein, bei der Aufnahme in die Jugendgruppe, gemeinsam mit den übrigen Unterlagen.
Ein mündliches Ja am Rand eines Bewerbs ist in zwei Jahren nicht mehr auffindbar, und in zwei Jahren steht das Bild immer noch online.
Fragt euren Landesfeuerwehrverband, ob es ein Formular für Jugendgruppen gibt. In vielen Bundesländern gibt es eines, und ein bestehendes Formular ist besser als ein selbst gebasteltes.
Was die Zustimmung benennen muss
Eine brauchbare Zustimmung sagt konkret, wofür sie gilt. Fünf Punkte reichen.
- Um welches Kind es geht und wer unterschreibt
- Wo die Bilder erscheinen: eigene Website, Facebook, Instagram, Bezirkszeitung
- Wofür sie verwendet werden: Berichte über Übungen, Bewerbe und Veranstaltungen
- Ob der Vorname genannt werden darf
- Dass die Zustimmung jederzeit und formlos zurückgenommen werden kann
Die drei Gewohnheiten
Zustimmung einholen ist der erste Schritt. Die drei Gewohnheiten danach entscheiden, ob es in der Praxis funktioniert.
Erstens: die Zustimmungen liegen an einem Ort, den der Jugendbetreuer und das Kommando kennen. Nicht in einem Ordner auf einem privaten Rechner.
Zweitens: wer keine Zustimmung hat, wird nicht abgebildet. Beim Gruppenfoto heißt das, dass die Aufstellung vorher passt und nicht das Bild nachher bearbeitet wird.
Drittens: ein Rückzug wird sofort umgesetzt. Bild offline, danach klären. Nicht umgekehrt.
Gewohnheiten halten leichter, wenn das System mitspielt. In AlpenFire CMS gehören Bilder einer Galerie oder einem Beitrag, lassen sich jederzeit einzeln entfernen, und ein zurückgezogener Beitrag ist sofort weg, nicht erst beim nächsten Besuch des Betreuers. Das ist der Unterschied zwischen einer Zusage an Eltern und einer Absichtserklärung.
Bilder, die auch ohne Gesichter funktionieren
Ihr braucht nicht für jedes Bild eine Zustimmung, wenn ihr anders fotografiert.
- Hände am Schlauch, am Knoten, an der Kübelspritze
- Die Gruppe von hinten, im Gleichschritt beim Bewerb
- Die Ausrüstung, aufgelegt und beschriftet
- Silhouetten gegen das Licht
- Weitwinkel vom ganzen Hof, in dem niemand erkennbar ist
Namen und Ortsangaben
Vorname und Wehr reichen, wenn ein Kind genannt werden soll. Nachname, Schule, Wohnort oder Alter gehören nicht dazu.
Bei Bewerbsergebnissen wird oft die ganze Gruppe genannt. Klärt vorher, ob das für alle passt, und nennt sonst nur die Gruppe.
Soziale Netzwerke
Ein Bild auf der eigenen Website könnt ihr entfernen. Ein Bild, das in einer Facebook-Gruppe geteilt wurde, könnt ihr nicht zurückholen.
Deshalb gilt für Bilder von Kindern die strengere Regel: erst auf die eigene Seite, und in die Netzwerke nur das, was auch geteilt sein darf.
Der Jahresablauf, der es leicht macht
Nehmt die Frage nach den Bildern in den Ablauf der Jugendgruppe auf, statt sie jedes Mal einzeln zu klären.
Beim Aufnahmegespräch wird sie gestellt und beantwortet. Bei der Elternversammlung im Herbst wird kurz daran erinnert, dass eine Zustimmung jederzeit geändert werden kann.
Führt eine einfache Liste: Name, Zustimmung ja oder nein, Datum. Der Jugendbetreuer schaut vor jedem Beitrag kurz hinein. Das dauert eine halbe Minute und erspart jede Diskussion.
Wenn Eltern sich melden
Nehmt die Anfrage ernst und ohne Diskussion. Bild offline, kurze Rückmeldung, dass es erledigt ist.
Prüft danach, ob dasselbe Bild noch woanders steht: in einem älteren Beitrag, in einer Galerie, auf Facebook.
Für verbindliche Auskünfte sind der Landesfeuerwehrverband und, bei Fragen zum Jugendbereich, das Bezirksfeuerwehrkommando die richtigen Stellen.
Sagt dem Jugendbetreuer Bescheid, damit er die Liste sofort ändert. Sonst steht beim nächsten Beitrag dasselbe Kind wieder auf dem Bild, und aus einer erledigten Sache wird eine zweite Beschwerde.
Was ihr den Eltern zusagen könnt
Ein Bild lässt sich nur zurücknehmen, wenn ihr wisst, wo es liegt, und selbst darankommt. Beides gehört bei uns zur Einrichtung.
Seht euch an, wie die Galerie und die Beiträge arbeiten: Funktionen ansehen.
Dieser Beitrag ist eine Orientierung und keine Rechtsberatung. Für eine verbindliche Auskunft fragt euren Landesfeuerwehrverband oder eine Rechtsberatung.
Mehr dazu: DSGVO im Feuerwehralltag, Fotografieren im Einsatz: was erlaubt ist, Mitglieder gewinnen: Nachwuchswerbung.
Häufige Fragen
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